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Denn dann haben Sie eine gute Chance, direkt beim Auftraggeber der Versteigerung (meistens eine Bank), ein noch etwas geringeres Gebot (z.B. 45% also 90.000 €) abzugeben. Nicht selten stimmen die Banken so einem Gebot (nach erfolglosem 2. Termin) zu. Uns sind Fälle bekannt, in denen vor ein paar Jahren z.B. ein 3-Familienhaus im Wert von 260.000 € für sage und schreibe 85.000 € erworben wurde. Hierfür waren ein paar Verhandlungen mit der Gläubigerbank erforderlich.
Allerdings sollten Sie beachten, dass bei so einem Erwerbsweg (Zwangsversteigerungen) ein gewisses Risiko besteht. Denn Sie kaufen die Immobilie wie besehen und es gibt keinerlei Gewährleistung z.B. für Mängel. Sie sollten das Objekt also selber sehr genau prüfen oder besser vom Fachmann prüfen lassen. Denn es ist nicht gesagt, dass die Noch-Eigentümer Sie ins Haus lassen, was Sie nicht durchsetzen können.
Es kann übrigens auch vorteilhaft sein, dem Auftraggeber (z.B. der Bank) nach dem ersten erfolglosen Termin (vor dem 2. Termin) ein Angebot zukommen zu lassen.
Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach
]]>Denn dann haben Sie eine gute Chance, direkt beim Auftraggeber der Versteigerung (meistens eine Bank), ein noch etwas geringeres Gebot (z.B. 45% also 90.000 €) abzugeben. Nicht selten stimmen die Banken so einem Gebot (nach erfolglosem 2. Termin) zu. Uns sind Fälle bekannt, in denen vor ein paar Jahren z.B. ein 3-Familienhaus im Wert von 260.000 € für sage und schreibe 85.000 € erworben wurde. Hierfür waren ein paar Verhandlungen mit der Gläubigerbank erforderlich.
Allerdings sollten Sie beachten, dass bei so einem Erwerbsweg (Zwangsversteigerungen) ein gewisses Risiko besteht. Denn Sie kaufen die Immobilie wie besehen und es gibt keinerlei Gewährleistung z.B. für Mängel. Sie sollten das Objekt also selber sehr genau prüfen oder besser vom Fachmann prüfen lassen. Denn es ist nicht gesagt, dass die Noch-Eigentümer Sie ins Haus lassen, was Sie nicht durchsetzen können.
Es kann übrigens auch vorteilhaft sein, dem Auftraggeber (z.B. der Bank) nach dem ersten erfolglosen Termin (vor dem 2. Termin) ein Angebot zukommen zu lassen.
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]]>Weiterhin müssen zahlreiche wertsteigernde sowie wertmindernde Merkmale für die Festlegung des Preises berücksichtigt werden. Wer ein Haus verkaufen und bewerten möchte, sollte unter anderem analysieren, welche Energieeffizienz das Haus hat, ob es (versteckte) Mängel an der Bausubstanz gibt, wie sich die einzelnen Ausstattungsmerkmale auf den Wert auswirken und wie das Haus genutzt werden kann.
Ebenfalls sollten Sie das Grundbuch auf eventuelle Lasten und Beschränkungen prüfen.
Insbesondere bei der Bewertung eines Hauses stehen private Verkäufer häufig vor Herausforderungen: Bei einer zu niedrigen Bewertung, verkaufen Sie Ihr Haus zu einem zu niedrigen Preis. Bei einer zu hohen Bewertung findet sich nur schwer ein Käufer.
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